Update Herbst 2022

Coronavirus - Die neuen Maßnahmen in Sachsen

+++ Hinweis: aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens sind sämtliche Angaben ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich bei ihren jeweiligen Landkreisen zu den geltenden Regeln. Die Internetauftritte sowie Kontakte ihres Landkreises finden Sie auf dieser Seite +++

Update Corona-Maßnahmen

Stand: 14.09.2022, 12:12Uhr

Sachsen will vorerst auf eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen in Innenräumen verzichten. Wie Gesundheitsministerin Petra Köpping sagte, muss im öffentlichen Nahverkehr sowie in Krankenhäusern und Arztpraxen allerdings auch weiterhin eine OP-Maske getragen werden.

Generelle Lockdowns sind nicht mehr vorgesehen. Die neue, mittlerweile 60. Corona-Schutzverordnung soll zum 1. Oktober in Kraft treten und bis Anfang April gelten. Der Landtag muss dem noch zustimmen.

Was bedeutet eigentlich 2G+ in Sachsen?

+++ Achtung! Andere Bundesländer können abweichen +++

2G+ bedeutet, dass nur geimpfte und genesene Personen, die zusätzlich einen tagesaktuellen Corona-Schnelltest vorweisen, ein entsprechende Angebot nutzen dürfen.

Wer KEINEN Schnelltest braucht:

  • geboosterte Personen (mindestens 3. Impfung)
  • doppelt geimofte Personen, die auch einen Genesenennachweis haben. Der Genesenennachweis sowie Booster-Impfung haben KEINE Ablauffrist.
  • Doppelt geimpfte Personen, deren zweite Impfung mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt.
  • ebenfalls ausgenommen: Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Hier finden Sie Hilfe! Wichtige Links, Kontakte & Formulare

Gemeinsam halten wir zusammen und bekommen das hin!

Danke an alle, die helfen, dass wir die Situation besser meistern können. Wenn Sie Luft ablassen wollen oder Fragen haben - sie erreichen uns telefonisch, per Whatsapp oder über den R.SA-App-Messenger.

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