+++ Hinweis: aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens sind sämtliche Angaben ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich bei ihren jeweiligen Landkreisen zu den geltenden Regeln. Die Internetauftritte sowie Kontakte ihres Landkreises finden Sie auf dieser Seite +++
Seit dem 04.03. gelten neue Regeln in Sachen Coronaschutz.
Mit der neuen Verordnung sind keine Verschärfungen der Regeln mehr vorgesehen, die abhängig von der Bettenbelegung in den Krankenhäusern sind. Jedoch hat das sächsische Kabinett die sogenannte Vorbehaltsregelung bestimmt. Diese sieht vor, dass bei einer Überschreiten der Belastungsgrenzen von 420 mit Covid-19-Patienten belegten Intensivbetten oder 1.300 mit Covid-19-Patienten belegten Normalbetten in sächsischen Krankenhäusern weitere Maßnahmen ergriffen werden können.
Clubs dürfen wieder öffnen, Kultur stattfinden und auch die Schüler ab der vierten Klasse kehren zum Regelbetrieb zurück. Vielerorts gilt statt 2G oder 2G+ wieder 3G. Die Bestimmungen finden sie hier im Detail: Link sächsische Coronaschutzverordnung vom 04.03.2022
Was bedeutet eigentlich 2G+ in Sachsen?
+++ Achtung! Andere Bundesländer können abweichen +++
2G+ bedeutet, dass nur geimpfte und genesene Personen, die zusätzlich einen tagesaktuellen Corona-Schnelltest vorweisen, ein entsprechende Angebot nutzen dürfen.
Wer KEINEN Schnelltest braucht:
- geboosterte Personen (mindestens 3. Impfung)
- doppelt geimofte Personen, die auch einen Genesenennachweis haben. Der Genesenennachweis sowie Booster-Impfung haben KEINE Ablauffrist.
- Doppelt geimpfte Personen, deren zweite Impfung mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt.
- ebenfalls ausgenommen: Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Hier finden Sie Hilfe! Wichtige Links, Kontakte & Formulare
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Links zu ihren Landkreisen für aktuelle Information und Kontakte
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Tipp:
Eine weitere Möglichkeit zur Information bietet die App „Darf ich das“.
Es besteht die Möglichkeit, nach Orten und Themen zu filtern und so nur die Informationen zu erhalten, die man für sich persönlich benötigt. Die Macher des Angebotes halten die Informationen stets aktuell.
Die App kann ohne Registrierung und kostenfrei genutzt werden. Nach Angabe der Anbieter werden keine personenbezogenen Daten erhoben oder gespeichert.
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Link: App "Darf ich das"
Eine zusätzliche Möglichkeit zur Information bietet die App „Darf ich das“.
Es besteht die Auswahl, nach Orten und Themen zu filtern und so nur die Informationen zu erhalten, welche man für sich persönlich benötigt. Die Macher des Angebotes halten sämtliche Informationen stets aktuell.
Die App kann ohne Registrierung und kostenfrei genutzt werden. Nach Angaben der Anbieter werden keine personenbezogenen Daten erhoben oder gespeichert. Sie ist sowohl für Android- also auch für iOS-Nutzer nutzbar.
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Link: Portal Impfterminvergabe in Sachsen
Die Buchung eines Impftermins in Sachsen ist HIER möglich.
(offizielle Seite zur Impfterminvergabe Sachsens sowie Berechtigungsprüfung)
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Link: aktuelle Bestimmungen für Schulen & KiTas sowie Bildungsangebote
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus berichtet tagesaktuell über beschlossene Maßnahmen und bietet Hintergrundinformationen sowie ein FAQ. Den Link finden Sie HIER.
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Link: Überblick finanzielle Soforthilfen & Steuerliche Hilfsmaßnahmen
Die IHK Leipzig hat eine Übersicht zu den vom Bund und dem Land Sachsen angebotenen Soforthilfe-Programmen erstellt. Auf dieser Seite finden Sie auch Details zu Steuererleichterungen. Den Überblick zu den Hilfsangeboten finden Sie HIER.
Die IHK Chemnitz ist ebenfalls sehr engagiert, die Unternehmen in den Zeiten der Pandemie zu unterstützen. Tagesaktuelle Hilfen, Berichte sowie wichtige Links zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten finden Sie HIER.
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Link & Formular: Berechtigung & Antrag Notbetreuung z.B. KiTas
Stand: Januar 2021
- Prüfen Sie HIER, ob für Ihre Kinder eine Notbetreuung angeboten wird.
- Einige KiTas verlangen ein Extra-Schreiben. Bitte dort individuell nachfragen.
- Zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit gibt es ein Formblatt. Das können Sie sich hier herunterladen:https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Anlage-2-Formular-Notbetreuung.pdf.
- Bitte ausfüllen und der Schule oder KiTa vorlegen. Achtung: auch ihr Arbeitgeber muss unterschreiben.
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Formular: Vorlage Coronatest-Bescheinigung zum Ausdrucken
Update 30.03.2021, 12:46Uhr
HIER finden Sie eine ausdruckbare Vorlage zur Coronatest-Bescheinigung (Quelle: Offizielle Corona Seite der Sächsischen Staatsregierung).
Was Weihnachten und Silvester in Sachsen gilt
Update 22.12.2021, 08:34Uhr
Bund und Länder haben sich am 21.12. unter Bundeskanzler Olaf Scholz in Anbetracht einer drohenden Welle mit der Virusmutation Omikron auf weitere Maßnahmen geeinigt. Diese gelten jedoch erst nach den Feiertagen und treten somit ab dem 28.12.2021 in Kraft.
Alle Details sind hier im Beschlusspapier nachzulesen. Die nächste Beratung soll am 07.01.2022 stattfinden.
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Was darf ich an Weihnachten 2021
Treffen mit ausschließlich Geimpften (2fach) oder Genesenen: Beschränkung der Treffen auf 20 Personen.
Treffen, an denen auch nur eine Ungeimpfte oder nicht genesene Person teilnimmt:
- Eigener Haushalt + maximal eine Person eines anderen Haushaltes (außerhalb Sachsens sind es zwei)
- Kinder sind ausgenommen.
Die Bund-Länder-Konferenz dazu:
"Die Zahl der Kontakte bei Familienfeiern sollte eigenverantwortlich begrenzt werden und die Regeln zum Abstandhalten sollten eingehalten werden. Auch die üblichen Hygienemaßnahmen, das Maskentragen und das regelmäßige Lüften sollten selbstverständlich sein. Die Corona-Warn-App sollte genutzt werden".
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Was ist an Silvester erlaubt?
Bei Silvesterfeiern und auch sämtlichen weiteren Treffen dürfen sich nur noch maximal zehn Geimpfte und Genesene treffen. Die Notfallverordnung des Freistaates hatte bislang 20 Teilnehmer:innen erlaubt.
Außerdem wird die Altersbeschränkung für Kinder und Jugendliche, die bei den Treffen nicht mitgezählt werden, von 16 auf 14 Jahre gesenkt.
Sobald Nichtgeimpfte anwesend sind, bleibt es in Sachsen unterdessen bei einem Haushalt und maximal einer weiteren Person (in Sachsen).
Ein An- und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr war bereits beschlossen, der Verkauf von Feuerwerk bleibt untersagt.
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Sonstiges
Bestehende Vorgaben der sächsischen Notfallverordnung bleiben bestehen. Sie werden nun bundesweit eingesetzt.
So werden nun z.B. überall ab dem 28.12.2021 Clubs und Diskotheken (sogenannte Tanzlustbarkeiten) in Innenräumen werden, Tanzveranstaltungen verboten.
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Impfzertifikate nur noch 9 Monate gültig
Spätestens neun Monate nach der Grundimmunisierung sind Impfzertifikate nicht mehr gültig. Dies teilte die EU-Kommission am 21.12.2021 mit. Die Regelung sei mit den Mitgliedsstaaten abgestimmt.
Auffrischungsimpfungen, sogenannte Booster, werden spätestens sechs Monate nach der vollständigen Impfung empfohlen. Somit bleiben drei Monate Übergangszeit, bis die Zertifikate ihre Gültigkeit verlieren.
Der Beschluss soll am 01.02.2022 in Kraft treten.
Update 22.11.2021, 15:26Uhr
Weil die Zahlen der Coronainfektionen in Sachsen so stark steigen und damit vor allem auch die Krankenhäuser und deren Personal an die Belastungsgrenze kommen, gelten seit Montag, den 22.11. verschärfte Maßnahmen im Freistaat. Hier finden Sie eine Übersicht. Die Verordnung im Detail können sie mit einem Klick auf diesen Link nachlesen und downloaden.
- Keine Weihnachtsmärkte in Sachsen
- Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet (über Tests geregelt), Kitasd und Grundschulen müssen jedoch in den eingeschränkten Regelbetrieb. Alle Infos im Detail finden sie unter diesem Link.
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Ausnahmen gebe es, laut Gesundheitsministerin Köpping z.B. für Schul - und Vereinssport für Kinder bis 16Jahre.
- Profisport ist ohne Zuschauer möglich
- Schließen müssen Bäder und Saunen aller Art sowie Solarien. Ausnahmen: Bäder und Saunen für rehabilitations- und medizinische Zwecke, die berufsbedingte praktische Ausbildung und Prüfung, die schulische Nutzung zum Schulschwimmen, die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften zum Nachweis der Rettungsfähigkeit sowie Profischwimmen
- ebenfalls schließen müssen Bars, Clubs, Diskotheken
- ebenfalls schließen müssen Tanz- und Musikschulen sowie Kunstschulen und Volkshochschulen (Ausnahme Kinder und Jugendliche bis 16Jahre)
- für Restaurants und Veranstaltungen sowie in Geschäften des nicht täglichen Bedarfs (auch Frisöre) gilt 2G
- Gastronomie darf jedoch lediglich bis 20Uhr geöffnet sein
- Die Beherbergung von Touristen ist untersagt
- Feste und Messen sind abgesagt
- abgesagt sind auch: touristische Bahn- und Busfahrten
- Zugang zum Arbeitsplatz: 3G - Regel
- bei Regionen mit Inzidenzen über 1000 gilt ab 22Uhr eine Ausgangssperre für Ungeimpfte Personen
- Kirchen und Religionsgemeinschaften unter Maßgabe 3G erlaubt
- Versammlungen mit maximal 10Personen erlaubt, an einem festen Ort
- Es wird ein Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte geben. Genesene und Geimpfte sowie Kinder und Jugendliche bis 16Jahre sind davon ausgenommen
- Die Besuchsregelungen für Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen entnehmen sie bitte der offiziellen Verordnung unter diesem Link.
Dies gelte zunächst bis zum 12.12.2021. Weitere Details folgen.
Gemeinsam halten wir zusammen und bekommen das hin!
Danke an alle, die helfen, dass wir die Situation besser meistern können. Wenn Sie Luft ablassen wollen oder Fragen haben - sie erreichen uns telefonisch, per Whatsapp oder über den R.SA-App-Messenger.