Archiv: Corona-Regeln in Sachsen bis 23.04.2021
Solange die Neuerung des Infektionsschutzgesetzes und auch die Corona-"Notbremse" noch nicht galten, waren diese Maßnahmen verbindlich.
Solange die Neuerung des Infektionsschutzgesetzes und auch die Corona-"Notbremse" noch nicht galten, waren diese Maßnahmen verbindlich.
Sorge- oder Bringeberechtigte Personen von Krippen - sowie Kita-Kindern müssen ab sofort einen negativen Covid-Test oder eine ärztliche Bescheinigung vorweisen, um das Kita-Gebäude zu betreten. Der Test darf nicht älter als drei Tage sein.
Das Zutrittsverbot gilt ab dem Moment, wenn ausreichend Selbsttestkits für die pädagogischen Fachkräfte in der Kita vorliegen. Die Kindertageseinrichtung weist hierauf im Eingangsbereich des Geländes hin.
Das Sächsisches Staatsministerium für Kultus hat die neuen Regeln für Sachsens Schulen zusammen gefasst. Zuletzt waren in einigen Landkreisen die Schulen aufgrund zu hoher Inzidenzwerte geschlossen wurden. Dies gilt nun nicht mehr. Die aktuellen Regeln im Überblick:
Wer in direktem Kontakt zu Kunden steht, musste sich bislang einmal pro Woche testen oder testen lassen. Dies wird auf zwei Tests / Woche ausgeweitet. Die Vorgabe gilt auch für Selbstständige. Die Tests müssen die Arbeitgeber zur Verfügung stellen.
Zu den bestehenden Vorgaben müssen Kunden und Besucher einen tagesaktuellen Test vorweisen können. Dies betrifft Körpernahe Dienstleistungen, Friseure, Fahr- und Musikschulen sowie Physiotherapeuten.
Seit dem 06.04. dürfen Zoos, Museen und Galerien weiterhin unter den Vorgaben der aktuellen Coronaschutz-Verordnung und unabhängig der Inzidenzwerte geöffnet bleiben. Von den Besuchern ab 6 Jahren sind tagesaktuelle Tests vorzuweisen.
Das betrifft auch Click-and-Meet-Angebote, Tier- und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten.
Die aktuelle sächsische Corona-Schutzverordnung sieht hier keine Notbremse vor. Das heißt, es bleibt bei der Beschränkung von privaten Zusammenkünften mit zwei Hausständen beschränkt, es dürfen jedoch nicht mehr als fünf Personen sein. Kinder unter 15 Jahren werden weiterhin nicht mitgezählt.