Corona Sachsen Dresden Absperrband
Corona Sachsen Dresden Absperrband

Archiv: Corona-Regeln in Sachsen bis 23.04.2021

Solange die Neuerung des Infektionsschutzgesetzes und auch die Corona-"Notbremse" noch nicht galten, waren diese Maßnahmen verbindlich.

  • KITAS & KRIPPEN: ZUTRITT NUR MIT NEGATIVEM TESTERGEBNIS

    Sorge- oder Bringeberechtigte Personen von Krippen - sowie Kita-Kindern müssen ab sofort einen negativen Covid-Test oder eine ärztliche Bescheinigung vorweisen, um das Kita-Gebäude zu betreten. Der Test darf nicht älter als drei Tage sein.

    Das Zutrittsverbot gilt ab dem Moment, wenn ausreichend Selbsttestkits für die pädagogischen Fachkräfte in der Kita vorliegen. Die Kindertageseinrichtung weist hierauf im Eingangsbereich des Geländes hin.

  • MASKENPFLICHT & AUSSETZUNG PRÄSENZUNTERRICHT: DAS GILT JETZT FÜR SCHÜLER & SCHULPERSONAL

    Das Sächsisches Staatsministerium für Kultus hat die neuen Regeln für Sachsens Schulen zusammen gefasst. Zuletzt waren in einigen Landkreisen die Schulen aufgrund zu hoher Inzidenzwerte geschlossen wurden. Dies gilt nun nicht mehr. Die aktuellen Regeln im Überblick:

    • Testpflicht für Schülerinnen und Schüler von einem auf zwei Mal wöchentlich hochgesetzt
    • gilt weiterhin auch für Lehrer:innen, Erzieher:innen, Schulpersonal
    • Testpflicht auf Grundschulen ausgeweitet
    • Für die Selbsttestungen werden allen Schulen geeignete Selbsttestkits kostenlos zur Verfügung gestellt. Sobald diese verfügbar sind, sollen die Testungen starten.
    • ab Klasse 5 sind medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske, jeweils ohne Ausatemventil, auch im Unterricht zu tragen(Ausnahme: Aufenthalt im Außenbereich mit Möglichkeit 1,5m Abstand)
    • Schulbesuchspflicht wird ausgesetzt - für alle Schüler:innen. Lernzeit wird dann zu Hause verbracht, die Lehrkräfte versorgen die Kinder mit Lernaufgaben. Das SMK weist jedoch ausdrücklich darauf hin: "Mit einer vollumfänglichen Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte, wie im Präsenzunterricht, kann allerdings nicht gerechnet werden."
    • Präsenzunterricht Abschlussklassen bleibt, wenn möglich wie bislang im Wechselmodell
    • Wechselunterricht ab Klasse 5 bleibt ebenfalls bestehen
  • MEHR TEST BEI KUNDENKONTAKT UND IN BETRIEBEN

    Wer in direktem Kontakt zu Kunden steht, musste sich bislang einmal pro Woche testen oder testen lassen. Dies wird auf zwei Tests / Woche ausgeweitet. Die Vorgabe gilt auch für Selbstständige. Die Tests müssen die Arbeitgeber zur Verfügung stellen.

  • KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN, FRISEURE, FAHR- UND MUSIKSCHULEN, PHYSIO

    Zu den bestehenden Vorgaben müssen Kunden und Besucher einen tagesaktuellen Test vorweisen können. Dies betrifft Körpernahe Dienstleistungen, Friseure, Fahr- und Musikschulen sowie Physiotherapeuten.

  • ZOOS, MUSEEN UND GALERIEN & CLICK-AND-MEET

    Seit dem 06.04. dürfen Zoos, Museen und Galerien weiterhin unter den Vorgaben der aktuellen Coronaschutz-Verordnung und unabhängig der Inzidenzwerte geöffnet bleiben. Von den Besuchern ab 6 Jahren sind tagesaktuelle Tests vorzuweisen.

    Das betrifft auch Click-and-Meet-AngeboteTier- und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten.

  • KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN - MIT WIE VIELEN MENSCHEN DARF ICH MICH TREFFEN?

    Die aktuelle sächsische Corona-Schutzverordnung sieht hier keine Notbremse vor. Das heißt, es bleibt bei der Beschränkung von privaten Zusammenkünften mit zwei Hausständen beschränkt, es dürfen jedoch nicht mehr als fünf Personen sein. Kinder unter 15 Jahren werden weiterhin nicht mitgezählt.