Bundesweite Notbremse: Diese Regeln gelten jetzt in Sachsen
Die Bundesregierung hat ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Was mit dem Inkrafttreten gilt, lesen Sie hier!
Die Bundesregierung hat ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Was mit dem Inkrafttreten gilt, lesen Sie hier!
Ausgangssperre Aufenthalt außerhalb Wohnung oder dazugehörigen Gartens von 22 bis 5 Uhr untersagt. Ausnahmen:
Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum mit höchstens einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Maximal dürfen nur fünf Personen zusammen kommen.
Welche Geschäfte weiter geöffnet sind / erlaubte Dienstleistungen
Sport kontaktloser Individualsportarten bleibt erlaubt, aber nur alleine, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand. Kinder unter 14 Jahren wird Sport in Gruppen von höchstens fünf Kindern gestattet. Ausnahmen gibt es weiterhin für Berufssportler und Leistungssportler, Zuschauer sind dabei weiterhin nicht erlaubt.
Freizeiteinrichtungen, Zoos, Botanische Gärten: Kultur- und Freizeiteinrichtungen müssen ab einer Inzidenz über 100 schließen. Ausnahme könnten Zoos und botanische Gärten bilden: dürfen für Menschen (ab 6 Jahre) mit negativem Corona-Test öffnen dürfen.
Schulen & Kitas:
Unternehmen müssen ihren Beschäftigten einmal in der Woche Corona-Schnelltests zur Verfügung stellen. Arbeitgeber müssen, "wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen", Angestellten Homeoffice ermöglichen. Diese Homeofficepflicht soll ebenfalls im neuen Gesetz verankert werden.
Zudem wird das Kinderkrankengeld erweitert. Die derzeit 20 Kinderkrankentage wurden erneut aufgestockt, das hat das Bundeskabinett hat am Dienstag auf den Weg gebracht. Es gelten ab sofort 30 Tage pro Elternteil, für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch von 40 auf 60 Tage. Diese Tage können wie schon zuvor nicht nur bei Krankheit der Kinder eingesetzt werden, sondern auch, wenn z.B. Schulen und Kitas geschlossen sind, bzw. das Betreuungsangebot der Kita eingeschränkt ist. Diese Regelung gilt auch für Eltern in Homeoffice.