Waldbrand Winterberggebiet Landratsamt Pirna
Landratsamt Pirna
Waldbrand Winterberggebiet Landratsamt Pirna
Was jetzt gilt und wie sie helfen können

Waldbrände in Sachsen

Hunderte Einsatzkräfte kämpfen seit über einer Woche gegen die Flammen an der deutsch-tschechischen Grenze. Sie erfahren hier, welche Hilfe benötigt wird und was für betroffene Gebiete gilt.

220728 Waldbrandkarte
NASA FIRMS
220728 Waldbrandkarte

Update 02.08.2022, 10:35Uhr

Seit nunmehr zwei Wochen kämpfen hunderte Einsatzkräfte gegen die Waldbrände in Sachsen an. Noch immer flammen Brände auf, Glutnester liegen bis zu einem halben Meter tief in der Erde.

Was ist geschehen?

Am Sonntag, den 24.07. begann es in der Böhmischen Schweiz in Tschechien zu brennen, einen Tag später griffen Feuer auf den Nationalpark Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über. Einsatzkräfte aus der Slowakei, Polen und Italien sind zur Unterstützung an die deutsch-tschechische Grenze gekommen.  Eine aktuelle Übersicht der Brände stellt die NASA durch ihre Satelliten HIER bereit. 

Informationen für Bürger gibt es 

Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr beim Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unter:

03501 515-5522

Was jetzt wo gilt

  • Infos für Urlauber

    Mehr Informationen dazu erhalten sie bei ihren Reiseagenturen oder beim Tourismusverband Sächsische Schweiz. Hier finden sie auch Ideen zu weiteren Ideen, die nicht durch die Brände beeinträchtigt sind. LINK

    Allgemein gilt für Reisen in die betroffenen Gebiete:

    Wichtig: Es gibt KEINEN SCHADENSERSATZ aufgrund von Einschränkungen im Urlaub.

    Pauschalreisende haben jedoch den Anspruch auf kostenfreie Stornierung.

    Individualreisende haben dies nicht. Was jedoch für beide gilt: sollten bereits gebuchte Leistungen (Eintrittsgelder, Touren, etc.) aufgrund des Waldbrandes nicht erbracht werden können, gibt es hier den Anspruch auf Kostenerstattung.

     

  • Stadt Dresden

    Dresden hat ein Grillverbot erlassen, dies schließt alle öffentlichen Grillflächen ein, z.B. im Sportpark Ostra. Ausgenommen sind private Flächen. Zudem gilt ein Feuerwerksverbot, auch für kleinere Feuerwerke. Hier geht es zur Pressemitteilung. Das Verbot gilt bis September, Zuwiderhandlungen werden mit bis zu 1000Euro Geldbuße geahndet.

    Außerdem gilt schon seit vergangener Woche, dass im Stadtwald Dresden die Wege nicht mehr verlassen werden können. Sollte Waldbrandstufe 5 erreicht werden, gilt ein generelles Betretungsverbot. Was in Dresden als Stadtwald gilt, sehen sie auf dieser Karte.

  • Waldbetretungsverbot

    Das Waldbetretungsverbot gilt für den gesamten Nationalpark Sächsische Schweiz. Ausnahmen gelten laut Landratsamt Pirna u.a. für Grundstücksbesitzer, "sofern der Abstand des Feuers zum Wald mindestens 30 Meter beträgt".

  • Landkreis Görlitz

    Der Landkreis Görlitz hat  bis Ende September ein Feuerwerksverbot verhängt. Die Regelung ist seit dem 03.08.2022 in Kraft, und gilt bereits ab der Waldbrand-Gefahrenstufe 3. Damit sollen unnötige Feuerwehr-Einsätze vermieden werden. Die Bekanntmachung gibt es hier im Detail.

  • Katastrophenalarm Bad Schandau und Sebnitz

    Das Landratsamt Pirna informiert: Seit dem 25.07. gilt der Katastrophenalarm für Bad Schandau, am 28.07. wurde er auch für die Große Kreisstadt Sebnitz ausgerufen.

    "Grund sind Brandnester, welche jenseits der Kirnitzsch entdeckt worden sind. Das Feuer hat somit das Territorium der Großen Kreisstadt Sebnitz erreicht. Betroffen ist das Waldgebiet im hinteren Kirnitzschtalbereich, Grenzregion zu Tschechien. Eine Gefahr der Ausbreitung auf angrenzende Häuser liegt aktuell nicht vor."

    IDurch die Auslösung des Katastrophenalarms kann eine bessere Koordinierung der Einsatzkräfte ermöglicht und der Zugriff auf weitere Einsatzkräfte für nötige Löscharbeiten sichergestellt werden. Die Einsatzkräfte werden dabei der bestehenden Technischen Einsatzleitung unterstellt und durch die Katastrophenschutzbehörde des Landratsamtes unterstützt.

    Katastrophenalarm bedeutet nicht gleich Evakuierung!

    Ein KatastrophenALARM ist NICHT einem Katastrophengebiet bzw. Katastrophenfall gleichzusetzen!

Wer das Betretungsverbot missachtet oder vorsätzlich bzw. fahrlässig gegen die aktuelle Allgemeinverfügung verstößt, wird mit einer Geldbuße von 2500€ bis 10.000€ bedroht.

Verhalten im Wald

  • Es gilt Rauchverbot im Wald. In vielen Bundesländern besteht dieses vom 1. März bis zum 31. Oktober. In Sachsen ist Rauchen sogar ganzjährig untersagt! Dies gilt ebenso für Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen.
  • Es sollte selbstverständlich sein, keine Zigaretten aus dem Auto zu werfen. Und doch ist es eine der häufigen Brandursachen.
  • Keine offenen Feuer! Ebenso darf nicht gegrillt werden. Auch nicht am Rand eines Waldes.
  • Müll immer ordentlich entsorgen, keinesfalls im Wald. Glasscherben oder Blechdosen sogar Plasteflaschen können durch die Bündelung von Sonnenlicht schnell zur Feuerquelle werden (Effekt wie bei einer Lupe).
  • Fahrzeuge mit heiß gelaufenen Katalysatoren gehören niemals auf Wiesen oder Waldwege. Die von ihnen ausgehende Hitze kann trockenes Gras oder Laub bzw. Totholz entfachen.