Verkehrsschild Frankreich Einfahrt verboten außer Fahrzeuge Taxis Busse
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Gut zu wissen: Strafzettel & Bußgelder im Ausland

Endlich Sommerurlaub! Und dann das: horrende Strafen, eingezogene Autos, kuriose Parkregeln. Was in welchem Land gilt - und warum es besser ist, zu zahlen, hier gibt es die Infos!

Der Urlaub ist da, man genießt das unbeschwerte Leben. Doch gerade wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich schon vorab über die geltenden Regeln im Urlaubsland informieren. Und sich bestenfalls auch daran halten. Denn mittlerweile sind in fast allen EU-Ländern die Strafen für Vergehen sehr hoch.

In Österreich gelten teilweise unterschiedliche Geschwindigkeitsgrenzen für Diesel/Benziner und für E-Autos, wer in Dänemark mit Alkohol am Steuer erwischt wird, zahlt bis zu einem Monatsnettoverdienst Strafe – und es gibt Länder, in denen es unter Strafe steht, im Auto zu rauchen, wenn sich Kinder darin befinden.

Eine Aufstellung zu den möglichen Strafen (Geschwindigkeit, Falschparken, Handy am Steuer, Rotverstöße, etc.) in den beliebtesten Urlaubsländern der Deutschen finden sich z.B. beim ADAC.

Auch etwas kurios anmutende Strafen können anfallen. So ist es in Italien möglich, dass das Auto beschlagnahmt und versteigert wird. Die Schweiz behält es sich unter anderem vor, Handys mit Radarwarn-Apps einzuziehen. Und in Griechenland gelten an bestimmten Straßen verschiedene Parkverbote für gerade oder ungerade Wochen. Eine Auswahl dieser Bestimmungen gibt es hier nachzulesen.

Strafen sollten gezahlt werden

Allgemein rät der ADAC, Strafen, wenn möglich, vor Ort zu bezahlen. In Italien ist das beispielsweise in Tabak-Shops, gekennzeichnet mit einem „T“, oder in Postfilialen möglich. Wer schnell zahlt, bekommt sogar einen Nachlass. Ersparnisse bieten z.B. auch Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Slowenien und Spanien an.

Aber auch wenn Strafen erst nach dem Urlaub im heimischen Briefkasten landen, sollte gezahlt werden. Seit 2010 können Strafen aus fast allen EU-Staaten auch hierzulande nachträglich vollstreckt werden. Dies gilt für Strafen aus dem EU-Ausland ab 70Euro (Bußgeld + Verwaltungskosten), in Österreich bereits ab 25Euro (BG + Verwaltungskosten).

Gut zu wissen: Es werden nur Geldbeträge eingefordert. Fahrverbote werden ausschließlich in dem Land durchgesetzt, in dem das Vergehen begangen wurde. Punkte in Flensburg gibt es in keinem Fall.

Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Norwegen, Liechtenstein oder Schweiz) können in Deutschland selbst nicht vollstreckt werden.

Was passiert, wenn nicht gezahlt wird

Erwarten sie im Ausland offene Bußgeldbescheide, kann das beim nächsten Aufenthalt dort unangenehm werden. Der ADAC informiert, dass rechtskräftige Bußen in Italien z.B. erst nach fünf Jahren verjähren, in Spanien sind es vier.

Bußgelder können nicht nur bei möglichen Verkehrskontrollen überprüft werden. Auch bei Passkontrollen am Flughafen fallen säumige Zahlende auf.

ADAC warnt vor Betrügern

Wichtig zu wissen: Nur Behörden dürfen polizeiliche Geldbußen und -strafen eintreiben, zuständig in Deutschland ist hierfür ausschließlich das Bundesamt für Justiz. Ausländische Kommunen und Behörden müssen hierfür das Bundesamt um Vollstreckungshilfe bitten. Außerdem müssen Touristen dieselben Beträge wie Einheimische zahlen und dürfen nicht extra zur Kasse gebeten werden. Belege sollten aufgehoben werden. Bei unklarer Lage oder abstrusen Geldforderungen, z.B. über private Inkassofirmen, empfiehlt es sich eine*n Anwalt/Anwältin einzuschalten.

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